>Burberry Fälschung ersteigert, was tun??
Eines muß Ihnen klar sein :
Das , was Ihnen jetzt bevorsteht wird mühsam und auch nur erfolgreich sein , wenn Sie konsequent handeln -
Zunächst einmal brauchen sie nichts zurückzuschicken - Schuldrechtsreform und neues Mängelrecht machen es möglich :
Grundlage ist
§ 439 BGB
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen .
wobei Sie sich natürlich für letzteres entscheiden - wie auch anders ...
Ergo ist im Umkehrschluß Ihr Verkäufer seinen Leistungsverpflichtungen aus Kaufvertrag bis zum jetztigen Zeitpunkt nicht nachgekommen .
Was nun folgt ist ,daß
(2) Der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
hat.
Kommt dieser seinen Verpflichtungen nach , kann er selbstverständlich die Herausgabe der mangelhaften Sache verlangen .
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Man beachte die Reihenfolge gemäß BGB ! ...
Gerade bei den Produktfälschungen bin ich immer geneigt
§ 241a BGB
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
anzuwenden . Oder hatten Sie einen gefälschten Artikel bestellt ...
Also - wie weiter im Text :
- Frist von 10 Werktagen zur Lieferung eines entsprechenden Artikels gemäß Artikelbeschreibung und ebay-AGB - mit Vorbehalt des Rücktritts . Sollte er seinen Artikel zurückhaben wollen zusätzlich die Kosten für einen Rückversand als Einschreiben mit Rückschein.
- keine Reaktion ??
Folge : Erklärung des Rücktritts und Fristsetzung von 10 Werktagen zur Rückzahlung des Kaufpreises inklusive Versandkosten .
- Wieder keine Reaktion ??
Folge : Beantragung eines Mahnbescheids --> Vollstreckungsbescheid.
Ich sehe gerade - Verkäufer angeblich aus Österreich - entspricht das den Tatsachen in der Realität ( Adressaufkleber Paket ? ) ? Wenn ja , läuft dann natürlich das Mahnverfahren ins Leere und ebenso das Folgende , wenn ich mich an die Bedingungen richtig entsinne :
Gleichzeitig Antrag auf Leistung aus dem eBay - Käuferschutzprogramm - und dies möglichst auch ,wenn der Selbstbehalt höher ist als der Kaufpreis .
Dies bedeutet zwar keine Ersatzleistung durch eBay - erzeugt aber hoffentlich auf Dauer dehn nötigen Druck bei konsequenter Anwendung , der ebay wenigstens ein Mindestmaß an Kontrolle für die Vorgänge auf der Plattform aufbürdet .
Gleichzeitig würde ich auch eine Betrugsanzeige in Erwägung ziehen .
Ebenso wäre eine Information an den Hersteller u. U. nützlich . Die Dame in der Boutique wird Ihnen bestimmt einen Ansprechpartner nennen können ( angesichts des grenzüberschreitenden Verkaufs vielleicht der einzig Erfolg versprechende Weg )
Gewerblicher Handel mit Produktfälschungen - vermutlich auch noch Steuerhinterziehung -- das wird teuer .