Oh je, Anja Luise, das tut mir leid.
Der Zoll kann eigentlich nicht feststellen, ob es sich um ein Fake handelt.
Vor einiger Zeit noch wurden alle LV Teile, welche beim Zoll landeten, an die Anwaltskanzlei von LV In HH weitergeleitet um die Echtheit festzustellen; danach wurde das Teil dann dem Zoll zurückgeschickt mit der Bemerkung : echt, kann ausgehändigt werden oder aber eben nicht - dann erhielt der Zoll ein Schreiben, dass der Artikel eine Fälschung ist und der Artikel einbehalten und vernichtet wird; in diesem Fall kann man sich von diesem Schreiben eine Kopie geben lassen zwecks weiterer Schadensersatzansprüche z.B. bzgl. PayPal.
Ob das heute noch so ist, weiss ich nicht, da ich schon lange nichts mehr im nichteuropäischen Ausland gekauft habe....dieses Theater hat mir das eigentlich immer spannende und so nette Abenteuer, z.B. in den Staaten zu kaufen, gründlich vermiest.