Das Beweisstück würde ich auch nicht zurückschicken, wenn dann zuerst das Geld verlangen. Und auf jeden Fall aussagekräftige Fotos machen, bevor du es zurücksendest.
Die Ware ist, da sie eine Fälschung ist, mangelhaft, das heißt du kannst Nacherfüllung verlangen, die Verkäuferin müsste dir die Ware als Original zusenden, dazu müsstest du eine angemessene Frist setzen. Falls die Frist fruchtlos verstreicht kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, der Kaufvertrag wandelt sich in ein Rückgewährschuldverhältnis um und das Erlangte wird Zug-um-Zug zurückgegeben und du kannst eventuell Schadensersatz verlangen (die Mehrkosten für die Beschaffung einer vergleichbaren Sache).
Die Frage ist was du in der ersten Mail geschrieben hast. Wenn du gleich geschrieben hast du möchtest dein Geld zurück dann wird das mit der Nacherfüllung jetzt evtl schwierig.
Es ist natürlich auch fraglich, ob die Verkäuferin im Rahmen einer Privatauktion die Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Meine persönliche Meinung: Vom Kaufvertrag zurücktreten, Geld verlangen, Ware zurücksenden und mit der Sache abschließen (man muss sagen, dass es ja eh fast schon Glück ist, dass die Verkäuferin sofort einsichtig reagiert...), das andere würde sich nur ewig ziehen, Kosten verursachen und letztendlich wahrscheinlich zu nichts führen.