Beiträge von Julie de France


    Hallo Rania,


    das Wort heißt "boche".
    Es stammt aus dem 2. Weltkrieg und wurde als abwertende Bezeichnung für die dt. Besetzer geprägt.


    "In london waren alle Engländer,auch die ältere Generation extrem offen und nett."
    In Großbritannien gibt es ebenfalls entsprechende Bezeichnungen.
    Sie werden dort nur eher hinter vorgehaltener Hand verwendet. :)


    Liebe Wallena :hai: ,


    dass Deine Käuferin nicht mehr geantwortet hat, sah/sehe ich positiv.
    Sie hat nach Deiner Antwort keine Argumente mehr!
    (Natürlich ist sie jetzt sauer...was Dir egal sein kann.)


    Wenn alles normal läuft, wird Ebay für Dich jetzt positiv entscheiden. :)


    Auch ich würde mich freuen, wenn Du berichtest, ob alles geklappt hat.

    Zitat von Sabi007

    Bei dem von Ihnen gewünschten Artikel handelt es sich um das BANDEAU CITRON CORAIL (Ref. MP0821) aus der CRUISE 2011 WOMEN SHOW. Dieser Artikel wurde am 03.11.2010 eingeführt und war bis Ende 2010 in unseren Geschäften zum Preis von 105,00 Euro erhältlich. Derzeit ist lediglich noch eine geringe Stückzahl in unserem Düsseldorfer Geschäft verfügbar. Da es sich hierbei um eine saisonale Linie handelt, wird dieser Artikel nicht mehr produziert.


    Und dann jetzt Werbung dafür schalten... :fubar: :fubar: :fubar:


    Isabelle :hai: ,
    danke für die Info.


    Dann können wir uns doch noch auf etwas in der Richtung freuen. :inlove:

    Hallo :hai: Jagdzeit,


    der Verschluss ist sehr praktisch. Er leiert auch nicht aus. :)
    Von Börse zu Börse kann er jedoch unterschiedlich fest sein.


    Am besten lässt Du Dir im Geschäft mehrere zeigen u. probierst sie aus.
    Online kaufen würde ich die Börse lieber nicht.


    Es kann leider passieren, dass der goldene Überzug am Verschluss schnell 'verschwindet'.
    Aber das Qualitätsproblem bei LV ist ja inzwischen bekannt...

    "überall haben fiese Kalorien nachts meine Kleidung enger genäht."
    :lol: :lol: :lol: Guter Spruch!


    Anja :hai: ,
    genauso mache ich das auch schon lange :$ :lol: ...aber es hilft wirklich.
    :)

    "Na ja das man in Frankreich wenn man selbst kein französisch spricht nicht besonders freundlich behandelt wird... und als Deutscher soll man eh ned sooooo beliebt sein... das hab i halt gehört, ich weiss es ja nicht... :^) 8) :^)"


    Ob es vielleicht an den Deutschen liegen könnte... :?: :$
    Lass' Dich doch selbst überraschen. :)

    Hallo :hai: Wallena,


    De rien! Gern geschehen!
    Du wirst gewinnen!!! :) :sun:


    Bei Betrügern werde ich auch wütend - und meine drei haben Ihre Quittung auch bekommen.


    Deine Kinder reden Französisch anstatt Russisch mit Dir? :lol: :rofl: :lol:
    Ich finde es toll, dass sie dann mehrere Sprachen können - vor allem Französisch natürlich. :inlove: ;)


    Falls Deine 'Kundin' weiter Probleme macht, melde Dich einfach.


    Bonne chance et bon courage!!!


    Wallena :hai: ,
    natürlich hast Du die gute Chance, den Fall zu gewinnen.


    Die K hat gestern einen Streitfall bei Ebay eröffnet. Nicht bei PayPal???
    Sowohl bei Ebay als auch bei PayPal musst Du Dich innerhalb von 10 Tagen mit ihr einigen.
    Sonst entscheiden Ebay bzw. PayPal.


    Zur Gesetzeslage:
    1.Du bist Privater Verkäufer. (Bis zu einem Verkauf von ca. 25 Artikeln p.a. je nach Gericht.)
    2.Du kannst daher Gewährleistung, Garantie, Rückgabe, Rücktritt vom Kauf ausschließen. ( Dies muss deutlich in Deiner Annonce stehen.)


    3. Leichte Farbunterschiede sind kein Grund für eine Reklamation!
    Das hat PayPal Dir schon bestätigt. :)


    Du hast der K schon geschrieben: "dass ich die Farbe richtig beschrieben habe, und da es um Wildleder geht, ändert sich die Farbtöne je nach dem, wie sich der Floor legt."

    In Deiner nächsten Antwort kannst Du die K auf die Gesetzeslage hinweisen, Dich auf Deine vorherige Antwort beziehen und dabei die Richtliniene von Ebay+PayPal zitieren.


    Wichtig wäre noch zu schreiben, dass Farben je nach Bildschirm anders aussehen!
    (Machen viele gewerbliche Verkäufer.)


    Du schließt mit der Aussage ab, dass Du die Ware unter den genannten Umständen nicht zurücknimmst.
    Und keine Geld zurück erstattest.


    Sollte die K mit rechtlichen Schritten drohen, kannst Du ihr schreiben, dass Du Dir in diesem Fall solche ebenfalls vorbehältst. [Blockierte Grafik: http://www.taschenforum.de/for…s/smiles/Alleswirdgut.gif]


    Hier die relevanten Richtlinien zum einfügen in Deine Mail(s):


    https://cms.paypal.com/de/cgi-…ction_full&locale.x=de_DE
    PayPal-Käuferschutzrichtlinie
    Zuletzt aktualisiert am 1. November 2010

    1. Allgemeines
    4.2 Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.
    Nachfolgend werden mehrere Beispiele genannt, in denen ein Artikel nicht erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.
    3.1. Die Artikelbeschreibung ist für beide Seiten missverständlich.
    Beispielsweise hat der Artikel scheinbar eine andere Farbe als angeboten; er ist in den Augen des Käufers hellgrün, der Verkäufer definiert die Farbe in der Produktbeschreibung aber als türkis.


    http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
    Ebay Rechtsportal


    Rechtliche Informationen für Käufer
    7. Welche Rechte stehen mir zu, wenn die Ware mangelhaft ist?
    a. Wann liegt ein Mangel vor?
    Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei der Übergabe (so genannter "Gefahrübergang") nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt.


    b. Wer muss beweisen, dass die gelieferte Ware einen Mangel hat oder fehlerhaft
    ist?

    Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten.


    6. Muss ich als privater Verkäufer dem Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen?


    Nein. Als privater Verkäufer unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§312b ff. BGB). Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einzuräumen.


    Kann ich als privater Verkäufer die Gewährleistung für den Artikel ausschließen?

    Ja! Grundsätzlich können Sie als privater Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers beschränken oder völlig ausschließen. Hierbei sind allerdings einige Dinge zu beachten.
    Deutlicher Hinweis in der Artikelbeschreibung
    Ein Gewährleistungsausschluss ist grundsätzlich nur dann wirksam mit dem Käufer vereinbart, wenn Sie direkt in Ihrer Artikelbeschreibung dazu einen deutlichen Hinweis einfügen. Denn nur wenn der Käufer bereits vor Vertragsschluss darüber informiert wird, ist der Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart.
    Achten Sie auf eine deutliche Formulierung.


    Entscheidend ist, dass Sie die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.


    ...maßgeblich ist jedoch allein das deutsche Recht, so wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist.


    Hallo Wallena :hai: ,


    gut, dass Du Dich einsetzten möchtest!
    Vielleich hast Du wirklich Glück, und die Käuferin akzeptiert Deine Erkärung. :)


    Auf den Ebay-+ PayPal Regelseiten steht, dass leichte Farbabweichungen beim Artikel kein Beschwerdegrund sind.
    Das kannst Du kopieren und der Käuferin mailen, wenn sie Dich wieder belästigt.


    Ja, bei Ebay haben VK fast keine Rechte mehr.
    Und das nutzen immer mehr Käufer aus. :envy:


    Hat die Käuferin Dir nochmal geschrieben?


    Ich würde jetzt erst mal nur abwarten, was sie Dir schreibt und ob sie einen Streitfall eröffnet.
    (Leider kannst Du selbst jetzt keinen mehr eröffnen - das hat die K mit ihrer späten Zahlung extra provoziert!)


    Den Fall mit Deiner Käuferin schilderst Du am besten so schnell wie möglich dem Ebay-Kundenservice + dem Ebay-Sicherheitsteam.
    Schriftlich.
    1. Um Dich selbst gegenüber Ebay abzusichern.
    2. Damit Ebay erfährt, dass die Käuferin Dich als Verkäufer unrechtmäßig beschuldigt und damit gegen die Richtlinien vestößt.


    Kann gut sein, dass sie sowas schon einmal probiert hat.
    Dann wird sie von Ebay entsprechend behandelt und Du bist sie dort los. :)

    Zitat von Anja Luise

    Wenn die Käuferin nicht gerade einen Anwalt im Freundeskreis oder in der Familie hat, der die Sache als "Freundschaftdienst" übernimmt, dann glaube ich kaum, daß sie deswegen zum Anwalt geht. Denn ein Anwalt verlangt, ehe er tätig wird, erstmal einen Vorschuß. Und wenn sie schon die Schuhe nicht gleich bezahlen konnte/wollte , wird sie wohl kaum noch einen Anwalt bezahlen wollen.
    Das würde ich jetzt auch "aussitzen", denn das Recht ist in diesem Fall auf Deiner Seite.


    Daß ihr die Farbe zu dunkel ist, dafür kannst Du doch nichts. Damit muß sie rechnen, wenn sie etwas übers Internet kauft. Das ist kein Grund für einen Streitfall. Sie kann Dich zwar nett fragen, ob Du die Schuhe zurücknehmen würdest, aber das wäre dann reine Kulanz Deinerseits und Du bist nicht dazu verpflichtet.



    Hallo Anja :hai: ,


    ist völlig richtig, was Du sagst.
    Vor einem Anwalt muss Wallena :hai: sich wohl nicht fürchten.


    Wenn die Frau auf Wallenas Erklärung aber nicht eingeht, einen Streitfall eröffnet, anfängt ihr Fristen zur Rücküberweisung zu setzten und dann bei Nichzahlung Wallenas Anzeige bei der Polizei erstattet, muss Wallena sehr wohl reagieren.

    Sinnvollerweise dann mit einer Gegenanzeige!


    Kann auch passieren, dass sie die Ware (evtl. schon sichtbar getragen!) einfach zurück schickt und dann komplette Kostenerstattung verlangt... :envy:

    Zitat von michaela

    @ Julie
    Ich frag mich nur, wie der von Dir zitierte VK die "guten" Käufer erkennt? Er schreibt ja, daß er erst nach Kauf paypal "gewährt".


    wallena
    das ist wirklich unglaublich!


    Hallo :hai: Michaela,


    das habe ich auch sofort gedacht.
    Wahrscheinlich möchte er nur plausibel machen, warum er PayPal ablehnt.
    Sieht wirklich ungeschickt aus.
    Seine Wut wirkt aber echt, ebenso seine Schilderung.


    Mir ist wirklich alles genau so selbst mehrfach passiert. :envy:
    Sein Drängen auf schnelle Zahlung passt auch ins Bild - bei dieser Masche gehört das Rauszögern dazu.
    Ich habe nach dem 1. Mal immer Zahlung innerhalb von 7 Werktagen erbeten.
    (4 Tage hier sind echt knapp, nach so einer Erfahrung kann ich eine Überreaktion aber verstehen.)


    Neu,
    wäre schön, wenn man alles "aussitzen" könnte. 8)
    Bei mir sind die 'Kundinnen' leider alle sehr schnell mit ihren Drohungen gewesen.
    Zur Polizei (Anzeige!) wurde auch mal gerne direkt gegangen! :envy:


    Vielleicht hat Wallena ja Glück... :)


    @Birkinforever,
    es wäre schön, wenn Du Deine Echtheitsfragen/-Bedenken im Echtheits-Thread stellst.
    Es geht hier um "Problemklären Ebay" für Wallena.
    Durch die Zwischen-Diskussionen wird es unübersichtlich.


    Danke! :)


    Den Fall solltest Du so schnell wie möglich dem Kundenservice schildern, um Dich abzusichern.


    In Kontakt mit der Käuferin bleiben musst Du auch.


    Aber nicht sofort!
    Überlege erst genau, was Du möchtest.
    Ab dann stellst DU die Bedingungen!

    Guten Morgen :hai: Ihr Lieben,


    Sabi007 :) , während Wallena schon wieder in Afrika weilt, hast Du Dir viel Mühe gemacht und die Sache genau auf den Punkt gebracht. :clap:


    @Birkinforever: Ein guter = fieser Anwalt kann Dir aus 'ner Menge Sachen einen Strick drehen.


    Bei Ebay hat sich, aufgrund des neuen Bewertungssystems, bei Käufern eine neue Betrugsmasche entwickelt. :swear:
    Ich habe die Erfahrung als VK vor genau einem Jahr 3 x!! hintereinander gemacht.
    Und die 'Kundinnen' dann ins eigene Messer rennen lassen.


    LouVu hat auch schon Erfahrung damit gemacht...


    So sieht der Betrug aus:
    Ein VK beschreibt es genauso, wie es mir auch passiert ist: :swear: http://cgi.ebay.de/Orig-Louis-…Ccher&hash=item19c23843ad :swear:


    Das heisst:
    Wallenas 'Kundin' will die Ware umsonst haben. :envy:
    Die angeblich abweichende Farbe ist egal!
    Sie hätte sich auch die Absatzhöhe etc. aussuchen können - ich kenne Wallenas Annonce nicht en détail.


    Wallena :hai: ,
    selbstverständlich bist Du im Recht!


    Du musst Dich aber jetzt höchstwahrscheinlich entscheiden, ob Du
    a) Dein Geld behalten + Recht bekommen möchtest:
    Dann kann es zu einem roten Punkt + massiven Drohungen der Käuferin kommen.
    Du musst Du dann Ruhe bewahren, Zeit investieren und kontern.
    (Den roten Punkt lässt Du von Ebay am Ende selbstverständlich wieder entfernen!)


    b) nachgibst:
    Dann behält Deine 'Kundin' die Schuhe einfach oder verlangt von Dir das Geld zurück.
    Eine neutrale Bewertung kann sie Dir dann auch noch geben, wenn sie Lust hat.
    Du hast dann nicht viel Arbeit.
    Andererseits lässt Du Dich damit betrügen + lässt zu, dass Käufer immer weiter so agieren.


    Ebay ist das Ganze übrigens egal!
    Von Frankreich sind sie bereits auf Millionen verklagt worden und haben dort auch bezahlt.
    Private Verkäufer sind ihnen eher lästig - sie wollen auf Dauer gewerbliche.


    Was möchtest Du also?


    Soweit ich Dir von hier aus helfen kann, mache ich das. :) :y:
    Andere Mitglieder sicher auch.