Schwerpunkt Markenrecht hat er schonmal nicht!
Ruf den Anwalt an, er soll die was schreiben ect. den Artikel offiziel einfordern, damit du was in der Hand hast.
ein Aktenzeichen od. sowas muss es ja schon geben.
Vertragsrecht hat fast jeder Anwalt...das ist sowas wie ein Grundkurs :wasntme:
Ich bin mir nicht ganz sicher und würde es an Deiner Stelle nochmal nachlesen aber eigentlich hast Du bei solchen Sachen auch eine Art Ersatzanspruch, d.h. der VK müsste Dir dann ein Original aushändigen ( sofern dies möglich ist, wegen Sondermodell oder Auslaufmodellen)
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Claus Blecher
Beruf: Rechtsanwalt
Tätigkeits- schwerpunkte:
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Erbrecht
Vertragsrecht
Erstzulassung: 1986
Sprachkenntnisse: englisch