Zitat von Mausekind....Übrigens glaube auch ich nicht, dass es sich dabei um arglistige Täuschung handelt, sondern um einen klaren Fall von ungenauem Lesen.
Es mag sein, dass die Kaüfer ungenau lesen, bin trotzdem der Meinung, dass es um arglistige Täuschung handelt, genau so wie der LV-Staubbeutel, der neben einer LV Tasche fotographiert wurde. Ich finde solche Auktionen sehr gemein, ich finde auch die Antworte von tauben-stephan auf die negative Bewertung sehr gemein und agressiv.
Ich könnte es mir vorstellen, dass wenn er dieses Booklet zum ersten Mal verkauft hat, war es keine Absicht, aber nachdem er verstanden hat, wie dumm (und gierig) manche Käufer sind, hat es ihm diese Geschäftsidee gefallen. Also sollte es keine Absicht zur Täuschung sein, hätte er beim dem nächsten Auktion das Wort "Booklet" entweder hervorheben sollte oder genau schreiben, dass er eben keine Uhr verkauft, sondern nur das Booklet. Das hat er nicht gemacht!