BeitrÀge von Gaston

    Du kannst zB ĂŒber mail in Englisch Kontakt aufnehmen und schreiben, welche
    Los-Nummern Du schriftlich in welcher Maximalhöhe bebieten möchtest.
    Man wird Dir alles Weitere mitteilen.


    Wie bei jedem Auktionshaus mĂŒssen zum Gebot Courtagen/Steuern dazu kalkuliert werden.

    http://www.ebay.de/itm/Louis-V
_Sets&hash=item25701e8a6b


    Super stylisch, absolut ausverkauft. Ein AnhĂ€nger des Hauses Louis Vuitton. Der Groom, ein Hotel-Page wurde in einem schönen Rot gekleidet. Der SchlĂŒsselring und der Karabiner sowie die Umrandung des Pagen sind in Gold gehalten.
    Das SchmuckstĂŒck wird mit Rechnung und Gutachten verschickt. - Wiederbeschaffungswert: 945,00 Euro


    EUR 645,00
    Sofort-Kaufen + PV




    Neupreis = € 240 !!!


    Das "Gutachten" wĂŒrde ich gerne sehen! :wasntme:

    Online-Auktionshaus unter Beschuss: Ebay-Mitglieder laufen Sturm gegen Kundenservice


    Automatische oder gar keine Antworten, wochenlange Verzögerungen, Textbausteine ohne wirkliche Hilfe: Der Kundenservice von Ebay zieht den Zorn vieler Mitglieder auf sich. Es geht nicht nur um die neuen Zahlungsregeln.
    ...


    Stefan Piasecki gehörte zu den ersten Ebay-Mitgliedern in Deutschland: Schon seit 1999 ist er auf der Plattform als KĂ€ufer und VerkĂ€ufer aktiv und hat inzwischen fast 1890 Bewertungen – allesamt positiv. Doch in dieser Zeit hat sich das Auktionsportal stark gewandelt. Immer mehr gewerbliche VerkĂ€ufer kamen hinzu, und Ebay hat seinen Fokus deutlich auf sie und die KĂ€ufer gelegt. So durften anfangs auch VerkĂ€ufer KĂ€ufer negativ bewerten. Schon damals gingen viele Mitglieder auf die Barrikaden, ebenso wie bei der neuen Umstellung: KĂ€ufer zahlen kĂŒnftig nicht mehr direkt an die Anbieter, sondern Ebay ĂŒbernimmt die Zahlungsabwicklung. Viele Mitglieder mĂŒssen ihre Transaktionen schon auf diesem Weg abwickeln, und das scheint oft nicht zu klappen.
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    Das grĂ¶ĂŸte Problem offenbar: Der Kundenservice bei Ebay – bei 16 Millionen aktiven Mitgliedern in Deutschland ist dieser eigentlich sehr wichtig. Denn bei den Auktionen geht immer wieder mal etwas schief – KĂ€ufer beschweren sich ĂŒber die Waren, VerkĂ€ufer sollen nachweisen, dass sie Artikel weggeschickt haben, sie erhalten ihr Geld nicht oder Konten werden gesperrt. Aber wenn etwas nicht klappt, ist der Ebay-Kundenservice offenbar sehr oft ĂŒberfordert, reagiert verzögert oder kann nicht weiterhelfen.
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    Positive Bewertung, dann behauptet, der Artikel sei nie angekommen
    Stefan Piasecki kann davon ein Lied singen. Er verkaufte im Dezember ein Mobiltelefon nach Sri Lanka, das Nokia 5800 Xpress Music auf dem Portal. Der KĂ€ufer zahlte die 42,50 Euro per Paypal, Piasecki verschickte das GerĂ€t und bekam kurz danach vom KĂ€ufer eine positive Bewertung: „Good Seller“, heißt es darin. Doch kurz danach eröffnete der Mann einen Fall beim Ebay-eigenen Bezahlsystem auf PayPal. Er behauptete, dass er das Handy nicht erhalten habe und forderte sein Geld zurĂŒck. Piasecki bekam eine Mail vom Kundenservice mit einem entsprechenden Hinweis, wenige Stunden spĂ€ter folgte eine erneute Mail. Darin stand, dass der Fall zu Gunsten des KĂ€ufers entscheiden sei und dieser inklusive Versandkosten 47,50 Euro erstattet bekomme. Piasecki solle das Geld umgehend zahlen.


    Doch das tut er nicht, er wendet sich an den Ebay-Kundenservice mit der Bitte, den Fall zu ĂŒberprĂŒfen. Denn Paisecki hat das Handy sogar versichert verschickt – die Nummer zur Sendungsverfolgung ist bei Ebay sogar hinterlegt. Damit kann er nachweisen, dass das Paket aufgegeben wurde, auch die EmpfĂ€ngeradresse in Sri Lanka ist vermerkt. Dem KĂ€ufer schreibt er: „Lieber KĂ€ufer, Sie wollten das Telefon ohne Versandnachweis haben. Als ob ich den Ärger gerochen hĂ€tte, habe ich darauf bestanden – ich habe den Scan hier und ihn auch bei Ebay hinterlegt. Diesen sieht man auch auf der Ebay-Artikelseite.“ Das gleiche schreibt der VerkĂ€ufer an den Ebay-Kundenservice. Es passiert nichts. Nach mehreren Mails bekommt er eine Antwort einer Servicemitarbeiterin, die ihn bittet, zu dem Fall Stellung zu nehmen. Inzwischen wird Piaseckis Ebay-Konto wegen der ausstehenden Summe gesperrt, er kann keine Artikel mehr verkaufen.
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    Kundenservice reagiert nicht
    Der Kundenservice reagiert nicht auf Anfragen, stattdessen bekommt der Mann alle zwei bis drei Tage Zahlungsaufforderungen von Ebay – auf englisch und ohne Möglichkeit, darauf zu antworten, nicht einmal per E-Mail. Generell kann man den Kundenservice pe E-Mail errreichen oder ihn anrufen. Doch das kostet 14 Cent pro Minute, und auf der Ebay-Seite heißt es direkt“ Leider kommt es zurzeit zu Wartezeiten. Gern können Sie uns auch eine E-Mail schreiben.“ Erneut wendet sich Piasecki schrliftlichan den Kundenservice und erklĂ€rt: „Ich bekomme allerdings nach wie vor englische Mails, nach denen ich zur Begleichung einer Dispute / Claim-Paypal-Rechnung aufgefordert werde. Diese ist anscheinend wirklich nicht bezahlt und ich werde sie auch nicht bezahlen, da Sie bislang meinen Fall gar nicht ĂŒberprĂŒft haben. Von daher kann ich sie auch nicht als legitime Rechnung anerkennen.“
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    Piasecki Ă€rgert sich weiter. Zu FOCUS Online sagt er: „Ich bin mit dem Problem nicht einmal alleine. Es gibt viel eklatantere FĂ€lle als meinen. Zudem: Es gibt keine Möglichkeit, die eigenen Beweise an Ebay oder Paypal zu schicken. Die entscheiden – ja, auf welcher Basis eigentlich? Faktisch können Sie alles kaufen und mĂŒssen es schlicht nicht bezahlen, da Sie ja das Geld zurĂŒckfordern können, wenn Sie einen Fall eröffnen. Der Rechtsweg ist bei auslĂ€ndischen KĂ€ufern sinnlos.“ Er versteht auch nicht, dass die Reputation des KĂ€ufers keine Rolle spielt: Dieser hat seinen Wohnort laut Ebay-Mitgliederseite von London zu Sri Lanka und dann zu Indonesien verlagert, ist aber jetzt nicht mehr bei Ebay angemeldet. In seinem Bewertungsprofil finden sich noch andere negative Stimmen – keine negativen Bewertungen, weil die VerkĂ€ufer fĂŒr KĂ€ufer nicht mehr abgeben können: „Vorsicht Achtung passen Sie auf! Handy weg, Geld auch weg!“, schreibt ein Mitglied.
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    Ebay will sich „mit Hochdruck“ kĂŒmmern


    Auf Nachfrage von FOCUS Online prĂŒfte Ebay Piaseckis Fall. Das Problem laut Pressestelle: Der VerkĂ€ufer kann den Versand nicht nachweisen. „Man kann das Paket nicht nachverfolgen, da könnte ja irgendetwas drin gewesen sein“, so die Pressestelle gegenĂŒber FOCUS Online. In Deutschland hĂ€tte der VerkĂ€ufer einen RĂŒckschein erhalten, bei Versand im Ausland sei das nicht erfolgt, so die Pressestelle. Doch einen RĂŒckschein bekommt man auch in Deutschland nur bei einem Einschreiben. Die positive Bewertung spiele keine Rolle: „Wenn der KĂ€ufer einen Fall eröffnet, sticht das die Bewertung“, so die Pressestelle. Nach deren Angaben habe der Kundenservice dem VerkĂ€ufer erklĂ€rt, dass der Versandnachweis nicht ausreichend sei. Piasecki bestreitet das. Er hat FOCUS Online den Versandnachweis vorgelegt, dort sind mit Poststempel die Nachverfolgungsnummer des Pakets und der EmpfĂ€nger in Sri Lanka zu erkennen. Ebay verspricht nun, sich erneut „mit Hochdruck“ um den Fall zu kĂŒmmern.
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    Der Konzern verspricht auf seinen Serviceseiten, dass ein Mitglied mit einem Problem innerhalb von drei Tagen eine Antwort eines Servicemitarbeiters bekomme. Die erfolgt zwar tatsĂ€chlich meistens, doch viele KĂ€ufer und VerkĂ€ufer klagen, dass die Antwort nicht zur Frage passt – oder nur mit vorgefertigten Textbausteinen gearbeitet werde.
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    Mitglieder klagen ĂŒber fehlende Hilfe


    Ein Blick in die Foren bei Ebay zeigt das Problem: Dutzende Mitglieder klagen dort allein in den letzten Tagen ĂŒber mangelnde Hilfestellung. „Man bekommt nicht die richtige Antwort auf seine Frage / Problem. Nur Standardantworten“, heißt es zum Beispiel, oder: „Null Hilfe von Ebay Kundenservice!“ Manche Mitglieder nehmen anderen die Hoffnung auf Hilfe: „Den Kundenservice bei Ebay kannst Du vergessen.“
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    Auch bei FOCUS Online melden sich regelmĂ€ĂŸig User, die Probleme mit dem Auktionshaus haben. „Wirkliche Kommunikation mit dem Unternehmen ist fĂŒr kleine VerkĂ€ufer und Otto-Normalverbraucher unmöglich geworden“; schreibt ein Leser, ein anderer fĂŒhlt sich an die „Servicestelle der Telekom“ erinnert, „als sie noch Bundespost hieß (...). Knappe, falsche, unzutreffende Antworten, keine Lösung des Problems wochen- und monatelang, kein echtes BemĂŒhen, das Problem zu verstehen und zu lösen erkennbar.“


    Beim Online-Shopping-Konkurrenten Amazon scheint das besser zu klappen: Einige FOCUS-Online-Leser loben explizit, wie Amazon mit Kundenanliegen umgeht. Auch bei diesem Anbieter kann es Probleme geben, weil auch Privatpersonen und HÀndler die Plattform zum Verkauf nutzen. Antworten auf Fragen per Mail erfolgen schneller als bei Ebay und wer lieber telefonieren möchte, wird von den Amazon-Kundenservice-Mitarbeitern angerufen.
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    http://www.focus.de/digital/in
enservice_aid_745289.html
    Focus/30.4.2012

    Die Suche hat endlich ein Ende: Der Belgier Raf Simons (44) wird neuer Chefdesigner bei Christian Dior und somit Nachfolger von John Galliano (51).
    Das gab das Couture-Haus am Ostermontag bekannt.


    Nach ĂŒber einem Jahr seit dem Ausscheiden von John Galliano bei Dior, hat das französische Modehaus einen neuen Kreativdirektor gefunden. Raf Simons,
    zuletzt noch Chefdesigner von Jil Sander, wird im Juli seine ersten Modelle fĂŒr Dior bei den Haute-Couture-Schauen prĂ€sentieren.
    Das teilte das zum LVMH-Konzern gehörende Unternehmen am Montag in Paris mit.



    „Ich fĂŒhle mich fantastisch“, sagte der Designer der „New York Times“ am Telefon. FĂŒr Dior zu arbeiten, sei eine riesige Herausforderung, aber auch ein Traum. Simons werde bei Dior fĂŒr die Haute-Couture- und die PrĂȘt-Ă -porter-Kollektionen sowie fĂŒr Accessoires verantwortlich sein.


    Dior selbst teilte am Montag in einer Stellungnahme mit: Simons werde „den Stil des prestigetrĂ€chtigen Hauses inspirieren und ins 21. Jahrhundert manövrieren“. Bedeutet: Nach den dramatischen, femininen und oft ĂŒppigen Kollektionen von Galliano fĂŒr Dior, könnte Simons dem Traditionshaus eine minimalistisch-moderne Note verleihen.


    Simons VorgĂ€nger John Galliano war im vergangenen September wegen antisemitischer Äußerungen von einem Pariser Gericht zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Wegen des Skandals hatte sich Christian Dior von Galliano getrennt, der Posten des Kreativdirektors blieb seither unbesetzt.


    Simons kommt ursprĂŒnglich aus der Herrenmode. Anders als der extrovertierte Galliano gilt er als zurĂŒckhaltend. FĂŒr die Marke Jil Sander war Simons von Mai 2005 bis Februar 2012 tĂ€tig. Außerdem zeigt er zwei Mal im Jahr Kollektionen unter seinem eigenen Namen.


    http://www.stylebook.de/fashio
-John-Galliano-62913.html
    10.4.2012

    Fiskus nimmt Tausende Online-HĂ€ndler ins Visier


    Viele private Ebay- und Amazon-Nutzer hinterziehen Steuern, ohne es zu wissen. Der BFH könnte dem Finanzamt den Weg zu SammelauskĂŒnften ebnen.
    VerkÀufer sollten sich auf Einiges gefasst machen.


    Den Dachboden ausgemistet, eine BĂŒcher- oder Schallplattensammlung vertickt oder die Kleidung der Kinder verhökert. Online-Handel ist beliebt. Doch das Zubrot ist in vielen FĂ€llen nur vermeintlich steuerfrei. Viele HĂ€ndler mĂŒssten ihre Gewinne dem Finanzamt als gewerbliche NebeneinkĂŒnfte melden. Die meisten ahnen das wohl nicht mal.


    Vor Strafe schĂŒtzt Nichtwissen bekanntlich nicht. Daher könnte ein demnĂ€chst anlaufendes Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) vielen Online-VerkĂ€ufern noch Ärger bereiten.


    Die obersten Finanzrichter werden darĂŒber entscheiden, ob FinanzĂ€mter per Sammelauskunftsersuchen an Online-Handelsplattformen auf einen Schlag Daten aller HĂ€ndler anfordern dĂŒrfen.

    Einkommenssteuer nachfordern


    FĂŒr bis zu fĂŒnf Jahre kann das Finanzamt die Einkommensteuer nachfordern – und wenn es ein Steuerstrafverfahren einleitet, sogar fĂŒr bis zu zehn Jahre zurĂŒck. Wer dem Finanzamt mit bislang nicht gemeldeten UmsĂ€tzen ins Netz geht, dem könnte eine Einkommensteuernachforderung ins Haus stehen, die sich gewaschen hat.


    Allein bei Amazon und Ebay dĂŒrfte ein solches Urteil einige Zigtausend HĂ€ndler betreffen. Zwar schob in erster Instanz das Finanzgericht Niedersachsen dem Ansinnen des Finanzamts einen Riegel vor (Az.: 5 K 397/10).


    Das hatte von Amazon per Sammelauskunftsersuchen die Daten aller HĂ€ndler eingefordert, die ĂŒber die Handelsplattform Marketplace Waren im Wert von mehr als 17.500 Euro verkauft hatten.


    KĂ€ufe und Abrechnungen auflisten


    Amazon sollte alle KĂ€ufe und Abrechnungen auflisten, die Art der verkauften GegenstĂ€nde, monatliche UmsĂ€tze sowie ZuschĂŒsse und GebĂŒhren von Amazon und schließlich die den HĂ€ndlern insgesamt gutgeschriebenen BetrĂ€ge.


    Die Finanzrichter stuften das Sammelauskunftsersuchen vor allem deshalb als unzulÀssig ein, weil die HÀndlerdaten nicht in Deutschland liegen, sondern bei der Amazon-Konzernmutter in Luxemburg. Grund zur Entwarnung gibt das vorinstanzliche Urteil also nicht.


    Schon jetzt kann jedes Finanzamt ohnehin Einzelauskunftsersuchen stellen, wenn ein HĂ€ndler der Steuerhinterziehung verdĂ€chtigt wird. Auch bei BetriebsprĂŒfungen gefundene HĂ€ndlerdaten nutzen FinanzĂ€mter fĂŒr Steuernachforderungen.


    Sammelauskunftsersuchen kĂ€men indes fĂŒr die betroffenen Online-HĂ€ndler einer permanenten SteuerprĂŒfung gleich – und damit einer engmaschigeren Überwachung als sonst bei Gewerbetreibenden ĂŒblich.


    Keine feste Transaktionsgrenze


    "WĂŒrde der Bundesfinanzhof solche Sammelauskunftsersuchen gestatten, hĂ€tte jeder private Online-HĂ€ndler ein Problem, der nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht Waren ĂŒber das Internet verkauft", sagt Manfred Dehler, PrĂ€sident der Steuerberaterkammer NĂŒrnberg und Steuerberater in der Kanzlei Dehler & Pollozek in Coburg.


    Betroffen seien alle, die mit einer gewissen RegelmĂ€ĂŸigkeit Handel trieben und private UmsĂ€tze fĂŒr sich behielten. "Wobei regelmĂ€ĂŸig bedeuten kann, mehrmals wöchentlich oder monatlich oder auch jĂ€hrlich", gibt Dehler zu bedenken.


    Von der immer wieder von Experten genannten Grenze von 20 Transaktionen monatlich hÀlt Dehler nicht viel: "Es gibt keine feste Regel." Die Rechtsprechung sei alles andere als einheitlich.


    Dass HĂ€ndler ausschließlich privat angeschaffte GegenstĂ€nde verkauft hĂ€tten, zieht als Argument jedenfalls nicht. So sorgt ein Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2006 nach wie vor fĂŒr Schrecken unter Online-HĂ€ndlern.


    Die Berliner Richter stuften eine Frau als gewerbliche HĂ€ndlerin ein, die binnen zwei Monaten 93 KleidungsstĂŒcke ihrer vier Kinder online zum Verkauf angeboten hatte (Az.: 103 O 75/06).

    Umsatzsteuer nachfordern


    Und wer statt der Kinderkleidung die Porzellansammlung verkauft hat und so noch ein wenig mehr an seinen vermeintlichen PrivatverkĂ€ufen verdient hat, fĂŒr den könnte es noch viel dicker kommen.


    Das zeigt der Fall eines Ehepaars, das das Finanzgericht Baden-WĂŒrttemberg als gewerbliche HĂ€ndler eingestuft hatte, weil es innerhalb von etwa dreieinhalb Jahren bei Ebay mehr als 1200 GebrauchsgegenstĂ€nde verkauft hatte: vor allem alte Spielzeugpuppen, FĂŒllfederhalter und diverses Porzellan.


    Das Ehepaar hatte mit seinen UmsĂ€tzen die Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro ĂŒberschritten. Daher hatte das Finanzamt auch noch Tausende Euro Umsatzsteuer nachgefordert.


    Auch diesem Ehepaar half der Hinweis nicht, es habe ausschließlich GegenstĂ€nde verkauft, die es zuvor selbst aus einer Sammlerleidenschaft und ohne Wiederverkaufsabsicht heraus ĂŒber einen langen Zeitraum hinweg angesammelt hatte, und habe dabei die VerkĂ€ufe stets als "privat" deklariert.


    Die Ebay-Auktionen seien mit erheblicher IntensitĂ€t betrieben worden und hĂ€tten einen nicht unerheblichen Organisationsaufwand erfordert, hielten die Richter in ihrer UrteilsbegrĂŒndung dagegen.


    Darauf, dass ihr Auftreten nicht dem eines klassischen gewerblichen HÀndlers entsprochen habe, komme es nicht entscheidend an, betonten sie (Az.: 1 K 3016/08). Wer sogar auf mehr als 24.500 Euro Umsatz jÀhrlich kommt, wÀre dazu noch gewerbesteuerpflichtig.


    Mehrere Probleme fĂŒr HĂ€ndler


    GĂ€be der BFH den Sammelauskunftsersuchen grĂŒnes Licht, hĂ€tte ein betroffener HĂ€ndler gleich mehrere Probleme. "Er muss nachweisen, dass seine TĂ€tigkeit doch eine rein private Liebhaberei ist – und nicht gewerblicher Handel", erklĂ€rt Dehler, "und er muss dazu wahrscheinlich noch dem Finanzamt nachweisen, dass dessen GewinnschĂ€tzung ĂŒberhöht ist."


    Denn die Beamten dĂŒrften der Einfachheit halber die UmsĂ€tze als Gewinn einstufen. Wer also Geld mit seinen VerkĂ€ufen verdient hat, das er dem Finanzamt bisher verschwiegen hat, sollte einen Steuerberater um Rat bitten. Schon weil unter UmstĂ€nden eine Selbstanzeige ratsam ist, um straffrei auszugehen.



    Berliner Morgenpost
    9.4.2012



    http://www.morgenpost.de/wirts
-Haendler-ins-Visier.html