Hallo meine Lieben!
Ich hab mich jetzt mal beim Konsumentenschutz rückversichert (sowohl EU als auch Ö)
Fakt ist, dass die Entscheidung, wie die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes geregelt wird, anscheinend doch beim Verkäufer liegt und ich das wohl oder übel akzeptieren muss, dass sie zur Reparatur geschickt wird.
Ich könnte sie auch direkt nach Paris schicken, allerdings hätte in dem Fall ich die Kosten des Transportes zu tragen, abgesehen davon, dass ich das Verlustrisiko tragen müsste. Das Gewährleistungsrecht ist in FR das Selbe wie in Ö, also müssen sie mir die Tasche auch dort nicht austauschen. Austausch oder Geld retour kann ich nur verlangen, wenn sie nach der Reparatur nicht wie neu ist. Was heist, dass ich mich für zwei Monate von meinem Schätzchen verabschieden muss Ich bin echt traurig und verärgert.... Danke für's Zuhören