• hab mir doch tatsächlich ein fake eingetreten auf ebay, aber schon im august 2011 - jetzt ist es aufgekommen.


    bei ebay heisst es aber die artikelnummer sei abgelaufen, wie kann ich die daten des verkäufers erfragen, ich werde def. anzeige erstatten......


    wer kann helfen sylvie????

  • Oh je, Herminchen, da wirst Du bei ebay nicht groß weiterkommen.
    Uns ist mal etwas passiert, was auch erst Monate später aufflog. Ich hätte dringend die Adresse des Verkäufers gebraucht (man notiert sich sowas ja eigentlich normalerweise nicht, aber inzwischen mache ich es immer) und habe ebay genau geschildert, um was es geht. Aber da gibts keine Chance. Die speichern das nicht und geben die Daten komischerweise auch nicht raus.
    Anhand des ebay-Namens müßten die einem die Adresse ja nennen können, machen sie aber nicht....
    Sie verweisen nur darauf, daß die Auktion nur 2 Monate abrufbar ist, danach ist alles weg.

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    Fallschirmspringer wissen, warum die Vögel singen. :)
    ✿✿ Аня ღღღ

  • danke anja, dann kommts in die tonne :devil: :devil: :devil: :devil:


    die müssten doch ihre unterlagen 10 jahre aufbewahren oder nicht????

  • wenn Du eine Anzeige bei der Polzei machst muss eBay an die Polizei die Adresse rausrücken.
    Sie haben die definitiv auch gespeichert. Manchmal hilft auch eBay unter Druck zu setzen,
    wegen Beihilfe zur Verschleppung einer Straftat dann kriegste sie u.U. doch.
    Ich kann Dir nur aus eigener Erfahrung sagen, dass sollte es ein "unbescholtener" Bürger sein,
    die Anzeige meist zu nix führt.
    2x Anzeige, 2x Einstellung des Verfahren wegen (ist ja zum ersten Mal vorgekommen und wird nicht wieder passieren laut Beschuldigte(r).) Schöner Sch... ist das.
    Man müsste also wissen in welchem Stil Dein Vk Fake verkauft(e) und wie hoch Dein wirtschaftlicher Schaden ist.

  • Zitat von herminchen


    die müssten doch ihre unterlagen 10 jahre aufbewahren oder nicht????


    Das weiß ich nicht, aber die müssen doch (auch anhand der Bewertungen) nachvollziehen können, daß man mit dem Vk ein Geschäft getätigt hat. Und wieso sie dann die Adresse nicht rausgeben... das hat doch mit Datenschutz eigentlich nichts zu tun. Und wenn man denen dann glaubhaft darlegt, daß es sich um einen Betrugsfall handelt und wird trotzdem einfach im Regen stehengelassen, ist das irgendwie nicht verständlich.
    Ich weiß ja nicht, ob man vielleicht Glück hat, wenn man an einen netten Kundenbetreuer bei ebay gerät, der ganz unbürokratisch mal ne Ausnahme macht.
    Mir wurde damals nur gesagt, die Auktion liegt länger als 3 Monate zurück, da könnten sie es nicht mehr aufrufen und die Adresse könnten sie auch nicht herausgeben.


    (uns kam dann noch der Zufall zu Hilfe und wir konnten es am Ende doch noch klären, aber nicht über ebay)
    Wir hatten ein Baugerüst über ebay gekauft, der Cousin meines Mannes hatte es sich mal ausgeliehen und es war, wie wir dann erfahren mußten, jemandem gestohlen und bei ebay verkauft worden. Der Geschädigte wohnte (so klein ist die Welt) im gleichen Ort wie der Cousin meines Mannes und hat es wiedererkannt.
    Wir haben dem dann erklärt, wo wir es her haben, aber ich hatte blöderweise auch keine Adresse notiert. Ich konnte mich nur noch an den Wohnort und den ebay-Namen erinnern und hatte das ebay-Foto gespeichert. Der Geschädigte kannte zu unserem riesigen Glück den Dieb und hat dem einen Besuch abgestattet. Am Ende haben wir sogar unser Geld wiederbekommen (waren immerhin 1.500 Euro)

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    ✿✿ Аня ღღღ




  • hat nur 8 Bewertungen... leider und ich denke auch bei dem schaden machen die gar nix..... :devil: :devil: :devil: :devil:

  • Hast Du denn die email nicht mehr die Du nach dem Kauf bekommen hast, dort müßte seine Adresse doch drin stehen :?:

    Wishlist
    LV Aquarelle Watercolor Speedy
    LV Black Denim Neo Cabby


    Das einzige geheimnisvolle an den Handtaschen der Frauen ist das Fassungsvermögen :)

  • Willst Du den Namen preisgeben? Evtl. ist der Anbieter bekannt
    und jemand von uns hat bei ihm schon was gekauft und hat die
    Adresse! :^)


    Gr.


    Patti

    Die Erfüllung eines Wunsches zieht immer einen neuen Wunsch nach sich…
    Michael Ende

  • Mensch Mädels, ich habe rückmeldung und vielleicht Grund zur Freude!!!!


    Diese Antwort hab ich heute bekommen!


    Angaben zum Mitglied:
    Von Mitglied:
    die_privatauktion (8)
    100.0% Positive Bewertungen
    Mitglied seit 22.08.09 in Deutschland
    Aktivität von die_privatauktion (letzte 90 Tage): Ich habe für 0 Artikel von die_privatauktion geboten
    Aktivität von die_privatauktion (letzte 90 Tage): die_privatauktion hat auf 0 meiner Artikel geboten



    Hallo ***pyramide61***,


    Liebe Kundin / lieber Kunde,


    zuerst einmal bedauere ich es sehr, Ihnen mit dem bei mir ersteigerten Artikel Unannehmlichkeiten bereitet zu haben. Ich selber wurde aller Wahrscheinlichkeit nach von einem professionellen Händler diesbezüglich betrogen und hatte keine Kenntnis über etwaige Replika. Diese zu erwerben, geschweige zu veräußern liegt mir mehr als fern.


    Selbstverständlich erhalten Sie den gezahlten Auktionsbetrag zurück. Um diesen schnellstmöglich zu erstatten, bitte ich Sie den Artikel gemäß Auktion vollumfänglich meinem, in dieser Sache bereits betrauten, u. a. Rechtsanwalt zukommen zu lassen. Der Artikel wird im Anschluss geprüft und ggf. als wichtiges Beweisstück verwertet. Die Rückerstattung wird natürlich sofort nach Eingang veranlasst.


    Bitte legen Sie dem Artikel ein kurzes Schreiben, aus dem Ihre Bankverbindung hervorgeht, bei.


    Anschrift RA:


    Blecher – Lucic & Coll. Rechtsanwälte
    Z. Hd. Hr. Blecher
    Zeil 41


    60313 Frankfurt am Main



    Mit freundlichem Gruß
    Garcia



    - die_privatauktion

  • ?? das würde ich nicht machen!!!! nicht den Artikel an einen angeblichen Anwalt senden, Ware weg Beweis weg!


    Soll Sie Dir doch das Geld vorab überweisen, wenn Sie eh schon weiss das Repl. sind!


    Ansonsten Anzeige, mit der Adresse des Anwaltes soll die sich drum kümmern.


    lg emma

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    Galliera Smeralda




    Verkaufe:
    Louis Vuitton EPI Gürtel in grün

  • Schwerpunkt Markenrecht hat er schonmal nicht!
    Ruf den Anwalt an, er soll die was schreiben ect. den Artikel offiziel einfordern, damit du was in der Hand hast.
    ein Aktenzeichen od. sowas muss es ja schon geben.


    Vertragsrecht hat fast jeder Anwalt...das ist sowas wie ein Grundkurs :wasntme:


    Ich bin mir nicht ganz sicher und würde es an Deiner Stelle nochmal nachlesen aber eigentlich hast Du bei solchen Sachen auch eine Art Ersatzanspruch, d.h. der VK müsste Dir dann ein Original aushändigen ( sofern dies möglich ist, wegen Sondermodell oder Auslaufmodellen)



    Blecher Lucic & Coll.
    Zeil 41


    D - 60313 Frankfurt am Main
    Telefon: 0 69/29 40 07
    Telefax: 0 69/28 23 60
    E-Mail: ra.blecher@t-online.de
    Visitenkarte:
    Standort:
    Anzahl der
    Rechtsanwälte: 1 örtlich von 3 insgesamt



    Claus Blecher
    Beruf: Rechtsanwalt
    Tätigkeits- schwerpunkte:
    Verkehrsunfallrecht
    Straßenverkehrsrecht
    Forderungseinzug/Inkasso
    Erbrecht
    Vertragsrecht

    Erstzulassung: 1986
    Sprachkenntnisse: englisch

    Wishlist:
    Artsy MM Empreinte Ombre
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  • Das Beweisstück würde ich auch nicht zurückschicken, wenn dann zuerst das Geld verlangen. Und auf jeden Fall aussagekräftige Fotos machen, bevor du es zurücksendest.
    Die Ware ist, da sie eine Fälschung ist, mangelhaft, das heißt du kannst Nacherfüllung verlangen, die Verkäuferin müsste dir die Ware als Original zusenden, dazu müsstest du eine angemessene Frist setzen. Falls die Frist fruchtlos verstreicht kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten, der Kaufvertrag wandelt sich in ein Rückgewährschuldverhältnis um und das Erlangte wird Zug-um-Zug zurückgegeben und du kannst eventuell Schadensersatz verlangen (die Mehrkosten für die Beschaffung einer vergleichbaren Sache).
    Die Frage ist was du in der ersten Mail geschrieben hast. Wenn du gleich geschrieben hast du möchtest dein Geld zurück dann wird das mit der Nacherfüllung jetzt evtl schwierig.
    Es ist natürlich auch fraglich, ob die Verkäuferin im Rahmen einer Privatauktion die Gewährleistung ausgeschlossen hat.


    Meine persönliche Meinung: Vom Kaufvertrag zurücktreten, Geld verlangen, Ware zurücksenden und mit der Sache abschließen (man muss sagen, dass es ja eh fast schon Glück ist, dass die Verkäuferin sofort einsichtig reagiert...), das andere würde sich nur ewig ziehen, Kosten verursachen und letztendlich wahrscheinlich zu nichts führen.

  • Ich habe ja auch nicht gesagt, dass durch die Erwähnung des Ausschlusses der Gewährleistung nichts mehr geht, bei Arglist oder zugesicherter Beschaffenheit ist der Ausschluss der Gewährleistung egal. Aber dennoch wird auch darüber wieder diskutiert, man streitet sich vielleicht darüber, ob es in der ebay-Anzeige einen Hinweis darauf gab, dass es sich doch nicht um ein Original gehandelt haben könnte, dass es sicher nicht arglistig war oder was weiß ich, man zahlt ja auch für jeden Brief den man seinen Anwalt schreiben lässt, es bringt einfach noch mehr Aufwand mit sich. Wie ich schon geschrieben habe, ich persönlich würde vom Vertrag zurücktreten und damit abschließen, so ärgerlich es auch ist.

  • Du kannst in diesem Fall von keinem Vertrag zurücktreten.
    Der Vertrag ist nichtig da ein Plagiat übereignet wurde.
    Jetzt kann Andrea das Geld zuerst zurückverlangen, dann ev.das Plagiat zurückschicken.
    Selbst das Zurückschicken des Plagiats ist nicht erlaubt.

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