Problemklären Ebay

  • Zitat von Julie de France


    So sieht der Betrug aus:
    Ein VK beschreibt es genauso, wie es mir auch passiert ist: :swear: http://cgi.ebay.de/Orig-Louis-…Ccher&hash=item19c23843ad :swear:


    BTW DIE VK bietet gerade eine üble Fake SFAM an,
    vielleicht ist dieser ganze Text um den bösen Sport auch Ihre Masche sich Fakes zu entledigen und so zu tun als wenn Sie Orginale verkauft?
    Ist das Tuch denn wirklich echt? Würd' mich mal interessieren, jetzt.

  • okay die jeans da kenn ich mich nicht aus, die hab ich gar nicht angekuckt :geek:


    Aber die anderen Teile sind 100% echt, ich war bei der schon zuhause und hab was abgeholt! die hat immer die neuesten LV limitierten Schals...

  • Naja ich hab sie jetzt mal angemailt das sie die Jeans rausnehmen soll.
    Kann ja mal passieren aber komisch finde ich das jetzt schon. :o


    PS Wo wohnt die VK? Ich interssiere mich nämlich für den Schal, aber ich trau dem Braten jetzt nicht :(

  • @ Julie
    Ich frag mich nur, wie der von Dir zitierte VK die "guten" Käufer erkennt? Er schreibt ja, daß er erst nach Kauf paypal "gewährt".


    wallena
    das ist wirklich unglaublich!

  • Zitat von michaela

    @ Julie
    Ich frag mich nur, wie der von Dir zitierte VK die "guten" Käufer erkennt? Er schreibt ja, daß er erst nach Kauf paypal "gewährt".


    wallena
    das ist wirklich unglaublich!


    Hallo :hai: Michaela,


    das habe ich auch sofort gedacht.
    Wahrscheinlich möchte er nur plausibel machen, warum er PayPal ablehnt.
    Sieht wirklich ungeschickt aus.
    Seine Wut wirkt aber echt, ebenso seine Schilderung.


    Mir ist wirklich alles genau so selbst mehrfach passiert. :envy:
    Sein Drängen auf schnelle Zahlung passt auch ins Bild - bei dieser Masche gehört das Rauszögern dazu.
    Ich habe nach dem 1. Mal immer Zahlung innerhalb von 7 Werktagen erbeten.
    (4 Tage hier sind echt knapp, nach so einer Erfahrung kann ich eine Überreaktion aber verstehen.)


    Neu,
    wäre schön, wenn man alles "aussitzen" könnte. 8)
    Bei mir sind die 'Kundinnen' leider alle sehr schnell mit ihren Drohungen gewesen.
    Zur Polizei (Anzeige!) wurde auch mal gerne direkt gegangen! :envy:


    Vielleicht hat Wallena ja Glück... :)


    @Birkinforever,
    es wäre schön, wenn Du Deine Echtheitsfragen/-Bedenken im Echtheits-Thread stellst.
    Es geht hier um "Problemklären Ebay" für Wallena.
    Durch die Zwischen-Diskussionen wird es unübersichtlich.


    Danke! :)

  • Zitat von Anja Luise

    Wenn die Käuferin nicht gerade einen Anwalt im Freundeskreis oder in der Familie hat, der die Sache als "Freundschaftdienst" übernimmt, dann glaube ich kaum, daß sie deswegen zum Anwalt geht. Denn ein Anwalt verlangt, ehe er tätig wird, erstmal einen Vorschuß. Und wenn sie schon die Schuhe nicht gleich bezahlen konnte/wollte , wird sie wohl kaum noch einen Anwalt bezahlen wollen.
    Das würde ich jetzt auch "aussitzen", denn das Recht ist in diesem Fall auf Deiner Seite.


    Daß ihr die Farbe zu dunkel ist, dafür kannst Du doch nichts. Damit muß sie rechnen, wenn sie etwas übers Internet kauft. Das ist kein Grund für einen Streitfall. Sie kann Dich zwar nett fragen, ob Du die Schuhe zurücknehmen würdest, aber das wäre dann reine Kulanz Deinerseits und Du bist nicht dazu verpflichtet.



    Hallo Anja :hai: ,


    ist völlig richtig, was Du sagst.
    Vor einem Anwalt muss Wallena :hai: sich wohl nicht fürchten.


    Wenn die Frau auf Wallenas Erklärung aber nicht eingeht, einen Streitfall eröffnet, anfängt ihr Fristen zur Rücküberweisung zu setzten und dann bei Nichzahlung Wallenas Anzeige bei der Polizei erstattet, muss Wallena sehr wohl reagieren.

    Sinnvollerweise dann mit einer Gegenanzeige!


    Kann auch passieren, dass sie die Ware (evtl. schon sichtbar getragen!) einfach zurück schickt und dann komplette Kostenerstattung verlangt... :envy:


  • Hallo Wallena :hai: ,


    gut, dass Du Dich einsetzten möchtest!
    Vielleich hast Du wirklich Glück, und die Käuferin akzeptiert Deine Erkärung. :)


    Auf den Ebay-+ PayPal Regelseiten steht, dass leichte Farbabweichungen beim Artikel kein Beschwerdegrund sind.
    Das kannst Du kopieren und der Käuferin mailen, wenn sie Dich wieder belästigt.


    Ja, bei Ebay haben VK fast keine Rechte mehr.
    Und das nutzen immer mehr Käufer aus. :envy:


    Hat die Käuferin Dir nochmal geschrieben?


    Ich würde jetzt erst mal nur abwarten, was sie Dir schreibt und ob sie einen Streitfall eröffnet.
    (Leider kannst Du selbst jetzt keinen mehr eröffnen - das hat die K mit ihrer späten Zahlung extra provoziert!)


    Den Fall mit Deiner Käuferin schilderst Du am besten so schnell wie möglich dem Ebay-Kundenservice + dem Ebay-Sicherheitsteam.
    Schriftlich.
    1. Um Dich selbst gegenüber Ebay abzusichern.
    2. Damit Ebay erfährt, dass die Käuferin Dich als Verkäufer unrechtmäßig beschuldigt und damit gegen die Richtlinien vestößt.


    Kann gut sein, dass sie sowas schon einmal probiert hat.
    Dann wird sie von Ebay entsprechend behandelt und Du bist sie dort los. :)


  • Hallo Julie,


    ich habe es schon im ersten Thread geschrieben, dass die Käuferin den Fall bei Ebay bereits eröffnet hat. Einen Tag nachdem sie die Boots erhalten hat, hat sie mir gleich eine E-Mail geschickt, dass die Schuhe viel zu dunkler sind, als bei mir beschrieben. Ich habe ihr geantwortet, dass ich die Schuhe nicht zurücknehme. Draufhin hat sie den Fall bei Ebay eröffnet.


    Ich werde einiges von euren Ratschlägen kopieren und an Ebay weiterleiten. Ich bin rechtschutzversichert, und selbst wenn Ebay für die Käuferin entscheidet, darf ich zuerst bei Ebay einen Einspruch erheben. Wenn's nicht hilft, werde ich einen Anwalt einschalten.


  • Wallena :hai: ,
    natürlich hast Du die gute Chance, den Fall zu gewinnen.


    Die K hat gestern einen Streitfall bei Ebay eröffnet. Nicht bei PayPal???
    Sowohl bei Ebay als auch bei PayPal musst Du Dich innerhalb von 10 Tagen mit ihr einigen.
    Sonst entscheiden Ebay bzw. PayPal.


    Zur Gesetzeslage:
    1.Du bist Privater Verkäufer. (Bis zu einem Verkauf von ca. 25 Artikeln p.a. je nach Gericht.)
    2.Du kannst daher Gewährleistung, Garantie, Rückgabe, Rücktritt vom Kauf ausschließen. ( Dies muss deutlich in Deiner Annonce stehen.)


    3. Leichte Farbunterschiede sind kein Grund für eine Reklamation!
    Das hat PayPal Dir schon bestätigt. :)


    Du hast der K schon geschrieben: "dass ich die Farbe richtig beschrieben habe, und da es um Wildleder geht, ändert sich die Farbtöne je nach dem, wie sich der Floor legt."

    In Deiner nächsten Antwort kannst Du die K auf die Gesetzeslage hinweisen, Dich auf Deine vorherige Antwort beziehen und dabei die Richtliniene von Ebay+PayPal zitieren.


    Wichtig wäre noch zu schreiben, dass Farben je nach Bildschirm anders aussehen!
    (Machen viele gewerbliche Verkäufer.)


    Du schließt mit der Aussage ab, dass Du die Ware unter den genannten Umständen nicht zurücknimmst.
    Und keine Geld zurück erstattest.


    Sollte die K mit rechtlichen Schritten drohen, kannst Du ihr schreiben, dass Du Dir in diesem Fall solche ebenfalls vorbehältst. [Blockierte Grafik: http://www.taschenforum.de/for…s/smiles/Alleswirdgut.gif]


    Hier die relevanten Richtlinien zum einfügen in Deine Mail(s):


    https://cms.paypal.com/de/cgi-…ction_full&locale.x=de_DE
    PayPal-Käuferschutzrichtlinie
    Zuletzt aktualisiert am 1. November 2010

    1. Allgemeines
    4.2 Der gelieferte Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers ab.
    Nachfolgend werden mehrere Beispiele genannt, in denen ein Artikel nicht erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht.
    3.1. Die Artikelbeschreibung ist für beide Seiten missverständlich.
    Beispielsweise hat der Artikel scheinbar eine andere Farbe als angeboten; er ist in den Augen des Käufers hellgrün, der Verkäufer definiert die Farbe in der Produktbeschreibung aber als türkis.


    http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
    Ebay Rechtsportal


    Rechtliche Informationen für Käufer
    7. Welche Rechte stehen mir zu, wenn die Ware mangelhaft ist?
    a. Wann liegt ein Mangel vor?
    Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei der Übergabe (so genannter "Gefahrübergang") nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt.


    b. Wer muss beweisen, dass die gelieferte Ware einen Mangel hat oder fehlerhaft
    ist?

    Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten.


    6. Muss ich als privater Verkäufer dem Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen?


    Nein. Als privater Verkäufer unterliegen Sie nicht den Bestimmungen des Fernabsatzrechts (§§312b ff. BGB). Sie sind daher gesetzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einzuräumen.


    Kann ich als privater Verkäufer die Gewährleistung für den Artikel ausschließen?

    Ja! Grundsätzlich können Sie als privater Verkäufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers beschränken oder völlig ausschließen. Hierbei sind allerdings einige Dinge zu beachten.
    Deutlicher Hinweis in der Artikelbeschreibung
    Ein Gewährleistungsausschluss ist grundsätzlich nur dann wirksam mit dem Käufer vereinbart, wenn Sie direkt in Ihrer Artikelbeschreibung dazu einen deutlichen Hinweis einfügen. Denn nur wenn der Käufer bereits vor Vertragsschluss darüber informiert wird, ist der Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbart.
    Achten Sie auf eine deutliche Formulierung.


    Entscheidend ist, dass Sie die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.


    ...maßgeblich ist jedoch allein das deutsche Recht, so wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist.

  • wow, Julie!!!!


    Das is ja Hammer! Vielen Dank für deine Arbeit! Mit solchen (Grund)kentnissen darf ich nicht verlieren!!!! :clap: :*


    Merci!


    P.S. Meine Kids besuchen Fr. Schule in Nairobi- sie sprechen Französisch wie Muttersprächler. ;) Und... sie sprechen mit mir anstaat in Russisch in Französisch :lol: :(

  • Hallo :hai: Wallena,


    De rien! Gern geschehen!
    Du wirst gewinnen!!! :) :sun:


    Bei Betrügern werde ich auch wütend - und meine drei haben Ihre Quittung auch bekommen.


    Deine Kinder reden Französisch anstatt Russisch mit Dir? :lol: :rofl: :lol:
    Ich finde es toll, dass sie dann mehrere Sprachen können - vor allem Französisch natürlich. :inlove: ;)


    Falls Deine 'Kundin' weiter Probleme macht, melde Dich einfach.


    Bonne chance et bon courage!!!

  • liebe wallena,
    auch wenn du dein Recht bekommst,den Ärger und die Zeit die du dafür aufbringen musst ersetzt dir keiner.
    Das ist das Gemeine bei solchen Aktionen.
    Ich wünsche dir viel Glück und starke Nerven.


    LG,


    Ulli

  • Der PayPal Käuferschutz gilt nicht bei Abweichungen vom Artikel.
    Habe ich leider selbst spüren müssen, als ich etwas zurück geben wollte. Und es war keine leichte Abweichung!


    Sollte eigentlich positiv für dich ausgehen. :)

  • Die Käuferin hat sich an Ebay gewendet, also nicht direkt bei Paypal gemeldet, wobei das Geld wurde vorest "eingefrohren".


    Sie hat übrigens mir vorgestern geschrieben, nachdem ich ihr alles schön sauber aufgelistet (danke für eure Hilfe!!!), in etwas netterem Ton. Sie würde sich gerne eingen, wenn ich die Schuhe zurücknehme.
    Ich habe ihr trotzdem höfflich "nein" geantwortet, da erstens ich bis Juli nicht nach D kommen werde und (zweitens, habe ich Angst, dass sie mir die Boots gegen Fake austauscht- das habe ich nicht geschrieben)


    Mal sehen, wenn sie den Fall bis zum 17. Jan nicht schliesst, wird der Kundenservice entscheiden.

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