Problemklären Ebay

  • Hallo zusammen,



    brauche Eure Hilfe bzw. Ratschläge.


    Ich habe vor Weihnachten die Louboutin Boots bei Ebay verkauft. Noch vor dem Ende des Auktions wurde ich vor der (letzendlichen) Käuferin mit E-Mails bombardiert, dass sie nicht genug Geld hat, aber würde gerne die Boots haben.
    Da die Schuhe schon weit unter dem Originalpreis lagen, habe ich ihr gesagt, dass sie soll mich anschreiben, falls die Schuhe nicht verkauft werden. Aber sie hat dann die Schuhe ersteigert.


    Dann hat es ewig gedauert, bis bezahlt hat (angeblich war ihre Kreditkarte gesperrt, da jemand versucht hat in USA (?) mit ihrer Karte zu bezahlen), ich musste den Fall öffnen, da nach 2 Wochen war immer noch kein Geld. Ein Tag bevor der Fall geschlossen wäre, hat sie bezahlt. Ich habe ihr die Schuhe verschickt. Dann kommt die E-Mail von ihr, sie möchte das Geld zurück, da die Schuhe viel dunkler sind, als ich beschrieben habe (bei mir war geschrieben "grau/hell-grau". Ansonsten würde sie es über Paypal abwickeln.


    Ich habe ihr geantwortet, dass ich die Farbe richtig beschrieben habe, und da es um Wildleder geht, ändert sich die Farbtöne je nach dem, wie sich der Floor legt.


    Ich habe vorsichtshalber bei Paypal angerufen und habe gefragt, ob sie Recht kriegen würde und die Rückerstattung bekommen. Der Paypal-Kundenservice hat mir gesagt, das es kein wichtiger Grund, ob es "hell- oder dunkle grau" ist. So einfach ist es auch nicht, heute will ich Schuhe, morgen nicht mehr.


    Heute hat sie den Fall bei Ebay aufgemacht. Und fordert die Geldrückerstattung.


    Was meint Ihr, habe ich die Chancen den Fall zu gewinnen? Was muss ich tun? :(


    Danke im voraus für Eure Meinungen!
    wallena

  • Sehr wahrscheinlich musst Du Dich irgendwie mit ihr einigen , das heißt, sie muss Dir die Schuhe zurückschicken
    und Du ihr das Geld erstatten... :puke: Portokosten muss sie aber alle tragen ...
    Ich hatte eine ähnliche Sache. Käufer stehen bei eBay und PAYPAL in solchen Fällen meist ganz gut da .
    Ich habe die ganze Sache lange herausgezögert, aber letztendlich musste ich das Geld zurückzahlen , weil eBay
    ganz schön Druck gemacht hat . Wollte da auch kein Ärger mit meinem account .
    ABER VIELLEICHT HAST DU MEHR GLÜCK ALS ICH !

  • Hallo LouVu,



    die gleiche Schuhe werden bei den anderen Angeboten (sie sind in USA) auch als GRAU verkauft. Und die Farbe stimmt! Es ist unverschämt von der Frau. Natürlich das Ebay-Kundenservice kann die Schuhe selber nicht sehen, um das zu beurteilen, was für eine Farbe das ist!

  • Wenn Du gute Nerven hast, dann rühr Dich erst einmal nicht und bleib stur .
    Ich hatte auch eine ganz freche Käuferin , die mich auch ständig mit Mails genervt hat .
    Da ich aber viel bei eBay verkaufe und auch schon so viele Bewertungen habe, wollte ich mir den Account nicht
    verderben und habe letztendlich nachgegeben. Ich war auch supersauer .
    Vielleicht geht es bei Dir besser aus . Soll sie doch die Schuhe weiterverkaufen !!! Schlag ihr das doch vor .
    Schließlich bist Du kein Online-Schuhhandel und kannst alles wieder umtauschen .
    Vielleicht macht sie ja dann sogar noch Gewinn dran ...

  • Ich habe in "Meinen Bestellungen" bei Luisaviaroma.com, wo ich die Schuhe gekauft habe, noch die Beschreibung von den Boots aufrufen konnte.


    Da steht: "Fifre wildleder stiefelette, GRÖßE 37.5, FARBE GRAU, CODE 50I-G6N006"


    Ich habe aber "grau / hell-grau" geschrieben. Spielt dieses "hell" jetzt eine grosse Rolle?

  • Hast Du eigene Fotos eingestellt gehabt ? Da konnte sie sie doch sehen . Ausserdem ist es für den einen hellgrau und für den anderen noch lange nicht hell . Hauptsache GRAU . Mach Dich da jetzt erstmal nicht verrückt !!!

  • Ich mache mich nicht verrückt, es nervt nur, dass die Leute so faul sind :devil: :@


    Ich habe eigene Fotos eingestellt (fotographiert mit und ohne Blitz), die gleiche Fotos wie unter "Buy & Sell" waren!


    Mein Mann ist ja ein Architekt, und er hat so eine Farbscala und da sind 13 Grau-Farbtöne zu sehen. Sie sehen alle ziemlich gelich aus, aber jede Farbe hat eine eigene Bezeichnung! Und wie du schon sagst, was für einen Dunkel oder Hell ist, für den anderen eben noch lange nicht.


    Ich werde den Fall direkt an Ebay übergeben, ich habe ja noch die Rechnung und kann denen den Bildschirmdruck von Luisa machen. Sie wollen ja auch Geld verdienen, und sie werden nichts verdienen, wenn sie dem Käufer Recht geben.


    Danke dir, LouVu, für die Unterstützung!

  • Auf Deinen Fotos sind die Schuhe ganz eindeutig grau.
    Wenn Du schreibst, die Käuferin hat ewig nicht bezahlt, dann macht das auf mich eher den Eindruck, daß sie nur einen Grund sucht, um das Geld zurück zu bekommen, weil sie sie nicht mehr haben will.
    Und Du hast doch sicher darauf hingewiesen, daß es ein Privatverkauf ist und keine Rücknahme angeboten wird.
    Klar, wenn die jetzt bei ebay Terror macht und behauptet, die Schuhe entsprechen nicht der Beschreibung, dann wird es erstmal ein Kampf werden.


    So einen FAll hatte ich selber noch nie, deshalb kann ich da nicht viel sagen, wie gut die Chancen stehen oder nicht.
    Ich würde aber ebay unbedingt genau schildern, daß Du die Schuhe so genau wie nur möglich beschrieben hast und auch die Farbe überein stimmt. Am besten auch Bilder einfügen, auch von der Seite, wo Du sie gekauft hast.
    Ein verkaufter Artikel muß schon erheblich von der Beschreibung abweichen, damit Du ihn als Privatverkäufer zurücknehmen mußt.

    ************************
    Fallschirmspringer wissen, warum die Vögel singen. :)
    ✿✿ Аня ღღღ

  • Die kann da gar nichts machen! Du hast doch privat verkauft (?) und daher ist die Rücknahme nicht möglich! Und im Angebot steht ja, dass du privat verkaufst (unter Ausschluss der Gewährleistung). Und nach BGB ist das rechtlich völlig zulässig. Und durch die Ersteigerung hat sie das auch angenommen!


    Bei deinem Fall handelt es sich ja auch nicht um grobe Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung!



    --
    Ich hatte vor 2 Wochen ein ähnliches Problem. Ich hab eine Konsole verkauft die noch wie neu war. Die ist weit unter ihrem Wert weggegangen und der Käufer hat mir mit dem RA gedroht und meinte das Laufwerk wäre kaputt. Ich hatte Zeugen, die es bestätigen konnten, dass das Laufwerk ging - und selbst das brauch ich eigentlich nicht, weil es privat verkauft wurde!

  • Das ist doch hahnebüchend,
    auf jedem Bidlschirm sieht eine Farbe egal ob grau, hellgrau, dunklelgrau oder so anders aus.
    Nur weil ihr die Livefarbe jetzt nicht gefällt kann sie doch nicht Rückabwicklung verlangen.
    An Deiner Stelle bliebe ich gelassen, und würde abwarten.
    Höchstens noch mal nett schreiben das Umtausch bei Privatverkauf ausgeschlossen ist
    (stand hoffentlich in Deinem Auktionstext?!) und Du kein Versandhaus bist.
    Schluss, Aus, Ende.

  • Also folgendermaßen sieht das Ganze jetzt aus, ich hab jetzt nochmal mein Buch zur Hand genommen ;)


    Auf ebay ist klar ersichtlich dass du als Privatverkäuferin agierst, somit ist im rechtlichen Sinne nicht nochmals darauf hinweisen, dass du die Rücknahme ausschließt. Rein rechtlich gesehen liegst du zu 100% im Recht.


    Weiterhin reicht bei einem Verkauf bei Schuhen eine grobe Farbanweisung völlig aus, sprich es muss nicht die genaue Farbe wie z.b. bordeauxrot genannt werden. Rot reicht vollkommen aus. Außerdem hast du die Farbangabe des Herstellers bzw. des Shops benutzt. somit hast du hier alles richtig gemacht.


    Wenn der Käufer bei einem Privatkauf Schuhe im Internet bestellt, muss er das Risiko tragen, dass es mögliche Farbabweichungen gibt. Bei einem T-shirt, das man im Internet von einer Privatperson kauft, besteht auch das Risiko, das es nicht genau passt. Die Ausnahme bei dem der Käufer bei einem Privatkauf Rechte geltend machen könnte, wäre wenn du grob fahrlässig gehandelt hättest oder ihr einen Mangel arglistig verschwiegen hättest wie z.B. Schuhe sind kaputt oder Schuhe sind rot. Also bei Handlungen, die du vor dem Verkauf wusstest, diese aber dem Käufer verschwiegen oder vorenthalten hast und die von der Angebotsbeschreibung erheblich abweichen. In deinem Fall ist dies aber nicht passiert. Ihr gefällt lediglich das Grau nicht und dafür kannst du bei bestem Willen nicht haften!


    Also wie gesagt, rein rechtlich bist du klar im Recht. Du musst einfach nur damit rechnen, dass sie einen Rechtsanwalt einschalten könnte. Daraufhin müsstest du auch einen einschalten und du musst dir überlegen ob dir die Sache das wert ist und ob du diesen Stress haben möchtest. Das kann sich schon etwas länger ziehen. Außerdem musst du vielleicht damit rechnen, dass sie dir zu unrecht eine schlechte Bewertung gibt.


    Aber am besten ist, du erklärst ihr die Rechtslage und hoffst dass sie das akzeptiert (war bei mir so und ich hatte Ruhe) und dich nicht weiter nervt.

  • Das ist doch Quatsch mit dem Rechtsanwalt der Käuferin.
    Welcher sollte diesen Fall annehmen wo es doch keine Rechtsgrundlage für "den Fall" gibt.
    Höchstens um Kohle zu machen, aber den "Prozess" würde er nicht gewinnen (können).

  • Guten Morgen,



    vielen Dank für eure Bemühungen!!!! :$ :$


    Ich sehe auch so die Sache wie Sabi. Und ich habe kein schlechtes Gewissen, da die Schuhe waren neu, originale und GRAU! :rofl: Und zur Not bin ich rechtschutzversichert!
    Ich habe in meinem Auktion reingeschrieben, dass es ein Privatauktion und dass ich keine Rücknahme akzeptiere.
    Ich weiss nicht, ob sie lesen kann.


    Meint Ihr soll ich der Käuferin vorerst noch antworten oder gleich den Fall an den Ebay-Kundenservice übergeben?

  • Guten Morgen :hai: Ihr Lieben,


    Sabi007 :) , während Wallena schon wieder in Afrika weilt, hast Du Dir viel Mühe gemacht und die Sache genau auf den Punkt gebracht. :clap:


    @Birkinforever: Ein guter = fieser Anwalt kann Dir aus 'ner Menge Sachen einen Strick drehen.


    Bei Ebay hat sich, aufgrund des neuen Bewertungssystems, bei Käufern eine neue Betrugsmasche entwickelt. :swear:
    Ich habe die Erfahrung als VK vor genau einem Jahr 3 x!! hintereinander gemacht.
    Und die 'Kundinnen' dann ins eigene Messer rennen lassen.


    LouVu hat auch schon Erfahrung damit gemacht...


    So sieht der Betrug aus:
    Ein VK beschreibt es genauso, wie es mir auch passiert ist: :swear: http://cgi.ebay.de/Orig-Louis-…Ccher&hash=item19c23843ad :swear:


    Das heisst:
    Wallenas 'Kundin' will die Ware umsonst haben. :envy:
    Die angeblich abweichende Farbe ist egal!
    Sie hätte sich auch die Absatzhöhe etc. aussuchen können - ich kenne Wallenas Annonce nicht en détail.


    Wallena :hai: ,
    selbstverständlich bist Du im Recht!


    Du musst Dich aber jetzt höchstwahrscheinlich entscheiden, ob Du
    a) Dein Geld behalten + Recht bekommen möchtest:
    Dann kann es zu einem roten Punkt + massiven Drohungen der Käuferin kommen.
    Du musst Du dann Ruhe bewahren, Zeit investieren und kontern.
    (Den roten Punkt lässt Du von Ebay am Ende selbstverständlich wieder entfernen!)


    b) nachgibst:
    Dann behält Deine 'Kundin' die Schuhe einfach oder verlangt von Dir das Geld zurück.
    Eine neutrale Bewertung kann sie Dir dann auch noch geben, wenn sie Lust hat.
    Du hast dann nicht viel Arbeit.
    Andererseits lässt Du Dich damit betrügen + lässt zu, dass Käufer immer weiter so agieren.


    Ebay ist das Ganze übrigens egal!
    Von Frankreich sind sie bereits auf Millionen verklagt worden und haben dort auch bezahlt.
    Private Verkäufer sind ihnen eher lästig - sie wollen auf Dauer gewerbliche.


    Was möchtest Du also?


    Soweit ich Dir von hier aus helfen kann, mache ich das. :) :y:
    Andere Mitglieder sicher auch.


  • Den Fall solltest Du so schnell wie möglich dem Kundenservice schildern, um Dich abzusichern.


    In Kontakt mit der Käuferin bleiben musst Du auch.


    Aber nicht sofort!
    Überlege erst genau, was Du möchtest.
    Ab dann stellst DU die Bedingungen!

  • Deswegen vorher im Fotos machen, am besten noch ein Video. Freunde können es ja auch bestätigen, aber am besten ist, wenn man z.B. in einer kleineren Stadt wohnt, einfach der Mitarbeiterin bei der Post die Ware zeigen. Dann kann die auch als neutrale Person bestätigen, dass die Ware in einem tadellosen Zustand war.

  • Liebe Julie,


    danke dür die ausführliche Stellungnahme.


    Ich werde nicht die Rückerstattung akzeptieren, ja, ich möchte das Geld behalten + Recht bekommen!!!
    Die Käuferin kommt mir echt suspekt vor. Ich habe dazu Zeit und Nerven, vor allem weil ich wirklich gute Ware und für einen fairen Preis sie verkauft habe.


    Ich finde, es ist traurig, dass die VK keine oder kaum Rechte bei Ebay haben.


    @Sabi,


    zu mindest hat sie geschrieben, dass die Farbe ihr zu dunkel ist. Und nicht dass die Schuhe kaputt waren... :sweat:

  • Wenn die Käuferin nicht gerade einen Anwalt im Freundeskreis oder in der Familie hat, der die Sache als "Freundschaftdienst" übernimmt, dann glaube ich kaum, daß sie deswegen zum Anwalt geht. Denn ein Anwalt verlangt, ehe er tätig wird, erstmal einen Vorschuß. Und wenn sie schon die Schuhe nicht gleich bezahlen konnte/wollte , wird sie wohl kaum noch einen Anwalt bezahlen wollen.
    Das würde ich jetzt auch "aussitzen", denn das Recht ist in diesem Fall auf Deiner Seite.


    Daß ihr die Farbe zu dunkel ist, dafür kannst Du doch nichts. Damit muß sie rechnen, wenn sie etwas übers Internet kauft. Das ist kein Grund für einen Streitfall. Sie kann Dich zwar nett fragen, ob Du die Schuhe zurücknehmen würdest, aber das wäre dann reine Kulanz Deinerseits und Du bist nicht dazu verpflichtet.

    ************************
    Fallschirmspringer wissen, warum die Vögel singen. :)
    ✿✿ Аня ღღღ

  • also mir hat ebay bei meinem letzten Fall sehr viel geholfen!! Hab mit dem Kundenservice telefoniert, die haben auf unser Telefonat hin den Sicherheitsdienst von Ebay eingeschalten und jetzt krieg ich mein Geld zurück auch ohne paypalzahlung! :$

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